Leitfaden zum Modelo 210

Alles, was Sie über die Einkommensteuer für Nichtansässige wissen müssen

Was ist das Modelo 210?

Das Modelo 210 ist die Steuererklärung, mit der steuerlich nicht in Spanien ansässige Personen die Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) entrichten, wenn sie eine Immobilie in Spanien besitzen.

Sie gilt auch, wenn die Immobilie leer steht oder nur selbst genutzt wird: Die spanische Steuerbehörde geht davon aus, dass allein die Verfügbarkeit der Immobilie ein Einkommen erzeugt – die sogenannte zugerechnete Einkunft.

Wer muss es einreichen?

Jede natürliche Person, die steuerlich nicht in Spanien ansässig ist und dort eine Immobilie besitzt – egal ob leer, selbst genutzt oder vermietet. Gibt es mehrere Eigentümer, reicht jeder seine eigene Erklärung für seinen Anteil ein.

Wie wird es berechnet?

Die Bemessungsgrundlage beträgt 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts der Immobilie (abhängig davon, wann dieser zuletzt überprüft wurde). Darauf werden 19 % angewendet, wenn Sie in der EU, Island oder Norwegen ansässig sind, sonst 24 %. Eine Schätzung erhalten Sie mit unserem Rechner auf der Startseite.

Fristen für die Einreichung

Bei einer leeren oder selbst genutzten Immobilie wird die Erklärung zur zugerechneten Einkunft im Laufe des auf das Entstehungsjahr folgenden Kalenderjahres eingereicht. Bei vermieteten Immobilien erfolgt die Einreichung vierteljährlich. Die genauen Fristen können je nach Situation variieren – wir empfehlen, sich vorab mit unserem Team abzustimmen.

Was passiert, wenn ich es nicht einreiche?

Eine verspätete Einreichung des Modelo 210 kann zu Zuschlägen und Verzugszinsen der spanischen Steuerbehörde führen, die mit der Zeit steigen. Eine rechtzeitige Einreichung – auch mit Unterstützung – ist immer günstiger als eine spätere Berichtigung.

Modelo 210 vs. Modelo 211

Nicht verwechseln: Das Modelo 210 reicht der nicht ansässige Eigentümer ein, um seine Einkünfte in Spanien zu erklären. Das Modelo 211 ist der Steuerabzug, den ein Käufer beim Erwerb einer Immobilie von einem Nichtansässigen vornehmen muss – ein eigenständiges Verfahren.

Häufig gestellte Fragen

Bereit, Ihr Modelo 210 einzureichen?

Berechnen Sie Ihren Betrag und reichen Sie Ihre Erklärung in wenigen Minuten ein – ganz ohne Papierkram.

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