ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN

SpanishPropertyTaxes — Steuerliche und administrative Verwaltung für Nichtansässige
Gültige Fassung: 22. April 2026


1. Identifikation des Dienstleisters

Die Plattform SpanishPropertyTaxes ist Eigentum von E-PC DOCTOR (GLOBALPREVENCIÓN Y SALUD,S.L.), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach spanischem Recht, mit Sitz in Calle Médico Temístocles Almagro, n.º 18, local 2, CP 03300, Orihuela (Alicante).

Eintragungsdaten im Handelsregister Alicante: Journal 232 · Eintrag 353 · Band 3193 · Buch 0 · Blatt 139 · Abschnitt 8 · Blatt A-107041 · Eintrag 0 · Vermerk 1 · Dokument 1/2007/13.346.

Kundendienstkanäle:

  • Telefon: 711 20 31 46
  • E-Mail: info@spanishpropertytaxes.com
  • Website: www.spanishpropertytaxes.com

Der Zugang zu und die Nutzung der unter www.spanishpropertytaxes.com («die Seite» oder «die Plattform») verfügbaren Dienste setzt das Lesen, Verstehen und die vollständige, uneingeschränkte Annahme dieses Dokuments voraus. Ist der Nutzer mit dessen Inhalt nicht einverstanden, muss er von der Nutzung der Plattform absehen.

Wir behalten uns das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu aktualisieren. Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Seite unter ausdrücklicher Angabe des Überarbeitungsdatums in Kraft.


2. Vorstellung der Plattform und Zweck des Dienstes

SpanishPropertyTaxes ist ein Portal zur steuerlichen und administrativen Verwaltung, das speziell für natürliche Personen entwickelt wurde, die in Spanien nicht ansässig sind und städtische Immobilien auf spanischem Staatsgebiet besitzen. Durch einen geführten, intuitiven Prozess ermöglicht die Plattform dem Nutzer, seine steuerlichen Pflichten eigenständig, schnell und sicher zu verwalten, ohne Reisen oder persönliche Behördengänge.

Die Nutzung der Plattform erfordert eine vorherige Registrierung. Diese Registrierung ist vollständig kostenlos. Die Zahlung einer Gebühr ist nur erforderlich, wenn der Nutzer die ausgefüllte Steuerdokumentation erhalten oder deren elektronische Einreichung bei der Steuerbehörde beantragen möchte. Alle Gebühren sind auf der Seite aufgeschlüsselt und enthalten die geltende Mehrwertsteuer.

Zur Erbringung der Dienste erhebt und verarbeitet die Plattform personenbezogene Daten des Nutzers, zu denen unter anderem gehören können: Vor- und Nachname, gewöhnlicher Wohnsitz, NIE- oder Personalausweisnummer, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Katasterreferenzen. Die Bereitstellung dieser Informationen ist freiwillig, ihr Fehlen macht jedoch die Durchführung des angeforderten Dienstes unmöglich. Die Verarbeitung dieser Daten unterliegt den Bestimmungen in Abschnitt 10 dieses Dokuments.


3.1 Umfang und verfügbare Modalitäten

SpanishPropertyTaxes erleichtert die elektronische Einreichung der Einkommensteuer für Nichtansässige (Formular 210) bei der Spanischen Steuerbehörde (AEAT) in folgenden Modalitäten:

  • Zurechnungseinkommen (jährliche Erklärung): anwendbar auf Zeiträume, in denen die Immobilie dem Eigentümer zur Verfügung steht, ohne vermietet zu sein.
  • Mieteinnahmen (vierteljährliche Erklärung): zur Erklärung der durch die Vermietung der Immobilie erzielten Einkünfte.
  • Vermögensübertragung: zur Erklärung von Gewinnen oder Verlusten aus dem Verkauf einer in Spanien gelegenen Immobilie.

Zusätzlich bietet die Plattform Dienste zur Beantragung und Erneuerung des Digitalen Zertifikats, eines unverzichtbaren elektronischen Identifikationsinstruments für den Umgang mit der spanischen öffentlichen Verwaltung, einschließlich der AEAT.

Die jeweils aktiven Dienste werden auf www.spanishpropertytaxes.com beschrieben und aktuell gehalten.

Der Nutzer muss die zur Berechnung seiner Steuerschuld erforderlichen Daten bereitstellen, wie Identifikationsdaten, Immobilieninformationen und gegebenenfalls Mieteinnahmen. Die Plattform verwendet diese Informationen zur Durchführung der entsprechenden Berechnung.

Nach Abschluss der Berechnung kann der Nutzer den Dienst der elektronischen Einreichung beauftragen — indem er SpanishPropertyTaxes ausdrücklich zur Übermittlung der Erklärung an die AEAT ermächtigt — oder die Zusendung des ausgefüllten Formulars 210 per E-Mail beantragen, um es eigenständig zu begleichen.

Die Aktion «Einreichen und Bezahlen» stellt einen ausdrücklichen und unwiderruflichen Auftrag an das Team von SpanishPropertyTaxes dar, die Einreichung des Formulars 210 bei der AEAT zu verwalten. Die Verwalter der Plattform sind ordnungsgemäß als soziale Kollaborateure der Steuerbehörde registriert.

Der Dienstleistungsvertrag wird in dem Moment formalisiert, in dem der Nutzer diese Bedingungen akzeptiert und die Zahlung der Honorare abschließt. Die Auftragsbestätigung wird umgehend per E-Mail zugesandt.

3.2 Im Dienst enthaltene Leistungen

  • Zugang zu und Nutzung des Steuertools nach Erstellung eines Kontos (kostenlos).
  • Berechnung der Steuerschuld nach Bereitstellung aller erforderlichen Informationen (kostenlos).
  • Erstellung und elektronische Einreichung des Formulars 210 mit Zahlung per Lastschrift oder Überweisung (Einmalgebühr), mit direkter Übermittlung an die AEAT.
  • Verwaltung der Steuerzahlung per Lastschrift oder Überweisung, nach Erhalt der Mittel (in der Einmalgebühr enthalten).
  • Zusendung des Formulars 210 im PDF-Format, wenn der Nutzer die Barzahlung bei einer spanischen Bankfiliale wählt (Einmalgebühr).
  • Bearbeitung des Digitalen Zertifikats: Beantragung und Erneuerung des elektronischen Identifikationszertifikats.

SpanishPropertyTaxes verpflichtet sich, die Steuerdokumentation innerhalb der auf der Seite veröffentlichten Fristen zu liefern.

3.3 Ausschlüsse vom Dienst

SpanishPropertyTaxes erbringt keine individuelle Steuerberatung, und seine Plattform darf nicht als Ersatz für solche Dienste verstanden werden. Alle veröffentlichten Informationen dienen lediglich der Orientierung und beziehen sich auf steuerliche Sachverhalte allgemeiner Art, ohne die persönlichen Umstände des Nutzers zu berücksichtigen. Kein Inhalt der Seite stellt eine Steuerberatung dar.

Die Plattform führt keine inhaltliche Überprüfung der vom Nutzer eingegebenen Daten durch, über die Validierung ihres Formats hinaus. Die Richtigkeit des Inhalts des Formulars 210 liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers.

Ebenfalls vom Dienst ausgeschlossen ist die Bearbeitung von Anforderungen, Mitteilungen oder Kommunikationen der AEAT oder anderer öffentlicher Stellen, sofern nicht ausdrücklich ein zusätzlicher Dienst hierfür beauftragt wird.

3.4 Bestimmung der Steuerschuld

Die Berechnung des zu zahlenden Betrags erfolgt ausschließlich anhand der vom Nutzer bereitgestellten Daten und gemäß den jeweils geltenden Vorschriften zur Einkommensteuer für Nichtansässige.

Das angezeigte Ergebnis berücksichtigt keine möglichen Zuschläge, Verzugszinsen oder Sanktionen, die die AEAT bei verspäteter Erklärung verhängen könnte.

3.5 Identifikation des Leistungserbringers

Alle in diesem Dokument beschriebenen Dienste werden von E-PC DOCTOR (GLOBAL PREVENCIÓN Y SALUD, S.L.), Inhaberin der Marke SpanishPropertyTaxes, erbracht, gegebenenfalls unter Beteiligung ordnungsgemäß autorisierter Mitarbeiter.

3.6 Verfügbarkeitszeiträume des Dienstes

Zurechnungseinkommen (Vorjahr): verfügbar vom 1. Januar bis 20. Dezember jedes Steuerjahres.

Frühere Steuerjahre außer dem unmittelbar vorangegangenen: ganzjährig verfügbar.

Mieteinnahmen: ganzjährig verfügbar, wobei die tatsächliche Einreichung nur in den ersten zwanzig Tagen von April, Juli, Oktober und Januar möglich ist.

SpanishPropertyTaxes wird sich bemühen, die Plattform vierundzwanzig Stunden am Tag betriebsbereit zu halten, wobei Unterbrechungen aus Wartungsgründen, technischen Aktualisierungen oder Umständen außerhalb unserer Kontrolle auftreten können.

Die Dienste von SpanishPropertyTaxes richten sich ausschließlich an natürliche Personen, die für Zwecke der Einkommensteuer für Nichtansässige nicht in Spanien ansässig sind, über eine spanische Identifikationsnummer (NIE oder Personalausweis) verfügen und Eigentümer einer städtischen Immobilie auf spanischem Staatsgebiet sind.


4. Rechte und Pflichten des Nutzers

4.1 Kontosicherheit und -verwaltung

Der Nutzer ist allein für die Verwahrung seiner Zugangsdaten verantwortlich. Er muss die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um deren Nutzung durch Unbefugte zu verhindern. Bei jedem Anzeichen für unbefugten Zugriff oder betrügerische Nutzung seines Kontos muss der Nutzer SpanishPropertyTaxes unverzüglich informieren.

Der Nutzer akzeptiert die volle Verantwortung für alle über sein Konto durchgeführten Vorgänge.

4.2 Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen

Der Nutzer ist allein für die Daten, Dokumente und Informationen verantwortlich, die er über die Plattform eingibt oder übermittelt. Er garantiert ausdrücklich, dass diese Informationen genau, wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sind, und verpflichtet sich, keine falschen, unvollständigen oder irreführenden Daten bereitzustellen.

SpanishPropertyTaxes überprüft die Richtigkeit der eingegebenen Inhalte nicht und übernimmt daher diesbezüglich keinerlei Haftung. Die Plattform stellt lediglich die technischen Werkzeuge für die Einreichung des Formulars 210 bereit.

Vor der Bestätigung der Einreichung und Zahlung der Honorare ist der Nutzer verpflichtet, die von SpanishPropertyTaxes bereitgestellte Zusammenfassung der Erklärung sorgfältig zu prüfen. Die Bestätigung der Einreichung entspricht der Validierung der Informationen durch den Nutzer.

Der Nutzer wird mit SpanishPropertyTaxes in dem für die ordnungsgemäße Durchführung des Dienstes erforderlichen Umfang zusammenarbeiten und die angeforderte zusätzliche Dokumentation oder Information bereitstellen.

4.3 Zahlungsweisen der Steuer

Vor der Einreichung der Erklärung kann der Nutzer zwischen folgenden Zahlungsweisen für die Steuer wählen:

a) Lastschrift

Der Nutzer ermächtigt die Belastung der Steuer auf dem spanischen Bankkonto des Eigentümers. Die Erklärung wird elektronisch bei der AEAT eingereicht, und der Einreichungs- und Zahlungsnachweis wird dem Nutzer innerhalb von höchstens 72 Stunden zugesandt. Die Fristen sind wie folgt: 31. Dezember für Zurechnungseinkommen und der 20. April, Juli, Oktober oder Januar für Mieteinnahmen, gemäß dem offiziellen Kalender der AEAT.

Der Nutzer wird mit SpanishPropertyTaxes in dem für die ordnungsgemäße Durchführung des Dienstes erforderlichen Umfang zusammenarbeiten und die angeforderte zusätzliche Dokumentation oder Information bereitstellen.

Der Nutzer übernimmt die Verantwortung, ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto sowie die Kontoinhaberschaft durch den Steuerpflichtigen sicherzustellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bestimmte Banken die Belastung ablehnen können, wenn das Konto nicht mit der spanischen NIE-Nummer des Eigentümers verknüpft ist.

SpanishPropertyTaxes haftet nicht für unzureichende Deckung, Kontoschließung, Ablehnung der Lastschrift oder fehlerhafte bzw. unvollständige Bankdaten.


Mieteinnahmen: Das AEAT-Portal ermöglicht die elektronische Einreichung nur während der ersten 15 Tage der Monate April, Juli, Oktober und Januar. Außerhalb dieses Zeitraums eingehende Erklärungen werden bis zur Öffnung der Einreichungsfrist zurückgehalten.

Zurechnungseinkommen: Die AEAT akzeptiert die Lastschrift nur, wenn die Erklärung zwischen dem 1. Januar und dem 23. Dezember des auf das Steuerjahr folgenden Jahres eingereicht wird.

b) Banküberweisung

Der Nutzer kann den Steuerbetrag auf das von SpanishPropertyTaxes angegebene Konto überweisen, das die Einreichung und Zahlung bei der AEAT unmittelbar nach Erhalt der Mittel vornimmt. Erfolgt die Überweisung nicht innerhalb von 3 Werktagen oder ist der erhaltene Betrag niedriger als die fällige Steuerschuld, wird SpanishPropertyTaxes von jeder Einreichungspflicht befreit.

c) Barzahlung bei einer Bankfiliale

SpanishPropertyTaxes sendet dem Nutzer das Formular 210 im PDF-Format innerhalb von höchstens 48 Arbeitsstunden zu. Das Dokument stellt eine «Vorerklärung» dar, die der Eigentümer direkt bei seiner spanischen Bankfiliale begleichen muss. Der Nutzer übernimmt die volle Verantwortung für die Abwicklung der Zahlung und deren Eingang bei der AEAT innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen.

4.4 Auftrag und Vertretungsbefugnisse

Der Nutzer garantiert, über die volle Befugnis zu verfügen, im Namen der Steuerpflichtigen zu handeln, deren Daten er bereitstellt, und SpanishPropertyTaxes zu ermächtigen, diese Informationen zu verarbeiten, die Steuerschuld zu berechnen, die entsprechenden Formulare zu erstellen und sie an die AEAT zu übermitteln.

Der SpanishPropertyTaxes erteilte Auftrag wird mit der Annahme dieser Bedingungen und der Zahlung der Servicegebühren rechtswirksam.

Der Nutzer erkennt an, dass die an die AEAT übermittelten Informationen in die Systeme dieser Behörde integriert werden und deren eigener Datenschutzrichtlinie unterliegen, über die SpanishPropertyTaxes keine Kontrolle ausübt.

4.5 Umfang der steuerlichen Vertretung

SpanishPropertyTaxes handelt nicht als Steuervertreter des Nutzers oder des Steuerpflichtigen gegenüber irgendeiner Behörde, außer soweit dies für die Durchführung des beauftragten Dienstes unbedingt erforderlich ist. Offizielle Mitteilungen der AEAT werden direkt an den Steuerpflichtigen gerichtet, ohne dass SpanishPropertyTaxes hierfür eine Verantwortung übernimmt.

Jede Unstimmigkeit, Reklamation oder Änderung im Zusammenhang mit einer eingereichten Erklärung muss der Nutzer direkt mit der AEAT klären.

4.6 Fristen und verspätete Einreichungen

SpanishPropertyTaxes überwacht oder kontrolliert die für jeden Nutzer geltenden Einreichungsfristen nicht. Der Nutzer ist allein für die fristgerechte Einreichung seiner Erklärungen gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften verantwortlich.

Zuschläge, Verzugszinsen und Sanktionen, die sich aus einer verspäteten Einreichung oder der Nichteinhaltung einer steuerlichen Pflicht ergeben, sind ausschließlich vom Nutzer zu tragen.

4.7 Steuerliche Compliance

Der Nutzer verpflichtet sich, seine steuerlichen Pflichten gegenüber der spanischen Finanzverwaltung vollständig zu erfüllen. SpanishPropertyTaxes übernimmt keine Haftung, die sich aus der Nichteinhaltung steuerrechtlicher Vorschriften durch den Nutzer ergibt.

4.8 Kontroll- und Prüfmaßnahmen der AEAT

Der Nutzer erkennt an, dass die AEAT die Vorlage physischer Dokumentation zur Überprüfung elektronisch erklärter Informationen verlangen kann. Die Bearbeitung und Beantwortung solcher Anforderungen liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers.

SpanishPropertyTaxes hat keine Kontrolle über und keine Beteiligung an Prüf- oder Ermittlungsverfahren der AEAT oder einer anderen zuständigen Behörde.

Der Nutzer trägt die wirtschaftlichen und sanktionsrechtlichen Folgen, die sich aus der unrechtmäßigen Anwendung von Steuervergünstigungen, der Nichtangabe von Einkünften aus spanischer Quelle oder der Nichtzahlung von Steuern ergeben.


5. Nutzungsregeln der Plattform

Der Nutzer verpflichtet sich zur rechtmäßigen Nutzung der Plattform gemäß diesem Dokument und den geltenden Vorschriften. Ausdrücklich untersagt ist:

  • Das Einbringen, Speichern oder Übertragen jeglicher bösartiger Software, Viren, Trojaner, Würmer oder schädlichen Codes jeglicher Art über die Seite.
  • Der Versuch eines unbefugten Zugriffs auf die Seite, ihre Server, Datenbanken oder ein mit der Plattform verbundenes System.
  • Die Verwendung von Robotern, Scrapern, Bots oder anderen automatisierten Tools zur Sammlung, Kopie oder Überwachung von Inhalten.
  • Die Vortäuschung der Identität von SpanishPropertyTaxes oder Dritter oder der missbräuchliche Gebrauch ihrer Kennzeichen.
  • Die Registrierung unter falscher Identität oder die Bereitstellung von Daten Dritter ohne deren Zustimmung.
  • Diffamierendes, einschüchterndes oder belästigendes Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder Kollaborateuren von SpanishPropertyTaxes.

Der Nutzer verpflichtet sich außerdem, an geeigneten Identitätsprüfverfahren mitzuwirken, die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten zu wahren und regelmäßige Sicherungskopien der in die Plattform eingegebenen Daten zu erstellen.


6. Preis und Zahlungsweise der Leistungen

Die Honorare für die Erbringung der Dienstleistungen richten sich nach einem Festpreis pro bearbeitetem Formular 210. Der genaue Betrag hängt von der Anzahl der einzureichenden Erklärungen und der vom Nutzer gewählten Zahlungsweise für die Steuer ab.

Gemäß den spanischen Steuervorschriften ist jeder Eigentümer ein unabhängiger Steuerpflichtiger. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Paar, das gemeinsam Eigentümer einer Immobilie ist, mindestens zwei jährliche Formulare 210 pro Immobilie einreichen muss.

Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzlich anwendbare Mehrwertsteuer. Die vollständige Honoraraufschlüsselung wird klar und eindeutig angezeigt, bevor der Nutzer die Zahlung bestätigt.

Die Einziehung der Honorare von SpanishPropertyTaxes erfolgt über Stripe, Inc., ein sicheres Zahlungsgateway, das mit den wichtigsten Kredit- und Debitkarten kompatibel ist. Weitere Informationen: https://stripe.com/checkout. https://stripe.com/checkout.

SpanishPropertyTaxes nimmt keine nicht autorisierte Belastung vor. Die vom Nutzer im Profil angegebene IBAN wird ausschließlich für die Lastschrift der Steuer an die AEAT verwendet, niemals für die Einziehung von Honoraren. Die Honorare werden per Karte über das sichere Zahlungsgateway von Stripe beglichen.

Sollte während des Honorar-Zahlungsvorgangs eine Störung auftreten, erhält der Nutzer eine Fehlermeldung, und der Auftrag bleibt ausgesetzt, bis die Zahlung erfolgreich abgeschlossen ist. Nach erfolgreichem Abschluss sendet das System automatisch eine Bestätigung an die E-Mail-Adresse des Nutzers.


7. Verzicht auf das Widerrufsrecht

Der Nutzer wird ausdrücklich darüber informiert, dass er in dem Moment, in dem er auf «EINREICHEN UND BEZAHLEN» klickt und die Bestätigungs-E-Mail zum Auftrag erhält, sein Widerrufsrecht bezüglich der beauftragten Dienstleistungen gemäß Artikel 103 des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 vom 16. November zur Genehmigung des konsolidierten Textes des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der Verbraucher und Nutzer sowie ergänzender Gesetze verliert.


8. Gewerbliches und geistiges Eigentum

E-PC DOCTOR (GLOBAL PREVENCIÓN Y SALUD, S.L.) ist Inhaberin sämtlicher Rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums an der Seite und ihren Inhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Texte, Bilder, Logos, Designs, Quellcode und audiovisuelle Elemente. Deren Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung oder öffentliche Zugänglichmachung ohne schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers ist ausdrücklich untersagt.


9. Haftungsbeschränkung

SpanishPropertyTaxes übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Wahrhaftigkeit oder Vollständigkeit der vom Nutzer für die Erstellung seiner Steuererklärung bereitgestellten Informationen.

Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, die sich aus Fehlern oder Unterbrechungen bei der Datenübertragung, technischen Mängeln, Verlust oder Beschädigung von Informationen, dem Vorhandensein bösartiger Software oder anderen Vorfällen ergeben, die nicht unmittelbar auf vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen sind.

Unsere Haftung beschränkt sich auf die korrekte Anwendung der Steuerberechnungsalgorithmen anhand der vom Nutzer validierten Daten. Diese Beschränkung gilt gleichermaßen für Ansprüche, die gegen unsere Mitarbeiter und Kollaborateure geltend gemacht werden könnten.

SpanishPropertyTaxes übernimmt keine Haftung für den Inhalt von Websites Dritter, die über Links von unserer Plattform aus zugänglich sind, noch für unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten durch Dritte außerhalb unserer Organisation.


10. Verarbeitung personenbezogener Daten

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO) sowie den entsprechenden spanischen Durchführungsvorschriften werden alle über die Seite erhobenen Daten gemäß der Datenschutzrichtlinie von SpanishPropertyTaxes verarbeitet, deren ausdrückliche Annahme Voraussetzung für die Registrierung und Nutzung der Plattform ist.

Den vollständigen Inhalt der Datenschutzrichtlinie finden Sie im entsprechenden Abschnitt der Seite.


11. Aktualisierung dieser Bedingungen

SpanishPropertyTaxes behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu überprüfen und zu aktualisieren. Die aktualisierte Fassung wird auf der Seite mit dem entsprechenden Datum des Inkrafttretens veröffentlicht. Die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach dieser Veröffentlichung gilt als stillschweigende Annahme der eingeführten Änderungen.

SpanishPropertyTaxes kann außerdem jederzeit und aus berechtigtem Grund jede Funktion, jeden Inhalt, jede Gebühr oder jeden Verfügbarkeitszeitraum des Dienstes ändern, aussetzen oder zurückziehen.

Ist der Nutzer mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden, kann er einen laufenden Zahlungsvorgang abbrechen und die Schließung seines Kontos beantragen.


12. Gesamter Vertrag

Dieses Dokument stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem Nutzer und SpanishPropertyTaxes bezüglich des beschriebenen Gegenstands dar und ersetzt jede vorherige Vereinbarung, Absprache oder Mitteilung zwischen den Parteien zu derselben Angelegenheit, die dadurch unwirksam wird.


13. Teilweise Unwirksamkeit

Sollte eine der Klauseln dieses Dokuments durch eine rechtskräftige gerichtliche oder behördliche Entscheidung für nichtig, unwirksam oder nicht anwendbar erklärt werden, gilt diese Klausel als nicht einbezogen, ohne dass dies die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt, die in vollem Umfang in Kraft bleiben.


14. Impressum

SpanishPropertyTaxes setzt alle ihr zur Verfügung stehenden angemessenen Mittel ein, um sicherzustellen, dass die auf der Plattform veröffentlichten Informationen korrekt und aktuell sind. Sie kann jedoch nicht garantieren, dass keinerlei Fehler, Unterbrechungen, Viren oder andere störende Elemente auftreten oder dass der Dienst dauerhaft verfügbar ist.

Die Plattform erbringt keine Steuerberatung. Ihr Inhalt ist rein informativ. Der Nutzer ist ausschließlich dafür verantwortlich, seine individuelle steuerliche Situation mit einem qualifizierten Fachmann abzugleichen. SpanishPropertyTaxes übernimmt keine Haftung für die Folgen der vom Nutzer getroffenen steuerlichen Entscheidungen.


15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese Bedingungen unterliegen spanischem Recht und sind nach diesem auszulegen.

Streitigkeiten, die sich in Bezug auf ihre Auslegung, Gültigkeit oder Erfüllung ergeben können, werden unter ausdrücklichem Verzicht auf jeden anderen möglicherweise zuständigen Gerichtsstand der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Orihuela (Alicante) unterworfen, unbeschadet der Rechte, die Verbrauchern nach geltendem Recht zustehen können.

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten können in der Europäischen Union ansässige Nutzer die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung nutzen, um zu versuchen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen außergerichtlich beizulegen.

Zugang zur ODR-Plattform: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ http://ec.europa.eu/consumers/odr/