Spanisches Testament
Für eine Person mit Vermögen in Spanien.
- Verfasst von einem zugelassenen Anwalt
- Rechtswahlklausel (Art. 22)
- Klausel über den beschränkten Widerruf
- Fassung auf Spanisch und Englisch
- Notartermin wird organisiert
Spanisches Testament für ausländische Immobilienbesitzer
Ein spanisches Testament für Ihr Vermögen in Spanien legt fest, wer erbt, und erspart Ihren Erben monatelange Formalitäten und tausende Euro für Apostillen, beglaubigte Übersetzungen und Verfahren im Heimatland. Mit der Rechtswahlklausel, die Ihren Willen schützt.
Es ist eine Standardklausel in Testamenten aus Großbritannien und anderen Ländern. Wenn Sie Ihr Testament in der Heimat nach dem spanischen ändern, widerrufen Sie womöglich das spanische, ohne es zu wissen. In Spanien stünden Sie ohne Testament da – genau das, was Sie vermeiden wollten.
Es geht auch umgekehrt: Ein schlecht formuliertes spanisches Testament kann das aus Ihrem Land aufheben. Die Lösung ist eine Klausel über den beschränkten Widerruf in beiden Dokumenten. Nur wer das Problem kennt, nimmt sie auf – wir tun es immer.
I hereby revoke all former wills and testamentary dispositions.
Britisches Testament · übliche Klausel · Widerruft jedes frühere Testament, wo auch immer es errichtet wurde.
Warum ein eigenes für Spanien
So viel zahlen Ihre Erben für Apostillen, beglaubigte Übersetzungen, Probate und Bescheinigungen, wenn Sie kein spanisches Testament haben.
An zusätzlichen Formalitäten ohne spanisches Testament – während die 6-Monats-Frist der Erbschaftsteuer läuft.
Mit der Klausel nach Art. 22 wählen Sie das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit und schließen den spanischen Pflichtteil aus.
Sie unterschreiben und wissen genau, was darin steht – ohne improvisierte Übersetzung.
Der Notar trägt es in das spanische Testamentsregister ein. Ihre Erben müssen nie danach suchen.
Es umfasst nur Ihr Vermögen in Spanien und ist durch den beschränkten Widerruf mit Ihrem Heimattestament abgestimmt.
Erbschaftsteuer-Rechner
Jede spanische Region regelt ihre Erbschaftsteuer selbst, und die Unterschiede sind enorm. Ändern Sie die Angaben und vergleichen Sie.
Unverbindliche Schätzung mit dem Tarif, den Verwandtschaftsfreibeträgen und den Vergünstigungen jeder Region (geltendes Recht; Quelle: spanisches Finanzministerium). Angenommen werden Erben ab 21 Jahren, ohne Vorvermögen und ohne Wohnsitz in Spanien. Keine Steuerberatung.
Dies ist eine Schätzung. Die genaue Simulation berücksichtigt alle Ermäßigungen Ihres Falls.
Meine genaue Simulation anfordernFestpreis
Sie wissen vorher, was Sie zahlen.
Für eine Person mit Vermögen in Spanien.
In Spanien errichtet jede Person ihr eigenes. Wir bereiten sie gemeinsam vor.
Die genaue Berechnung für Ihren Fall und Ihre Region.
So funktioniert es
Der einzige Termin ist beim Notar, und wir legen ihn auf Ihre nächste Reise nach Spanien.
Online und in Ihrer Sprache: Ihre Immobilie, Ihre Familie und wem Sie sie hinterlassen möchten.
Ein Testament auf Spanisch und Englisch, mit Rechtswahl und beschränktem Widerruf.
Bei einem Notar in der Nähe Ihrer Immobilie. Die Unterschrift dauert wenige Minuten.
Einziger Termin vor OrtDer Notar trägt es in das Testamentsregister ein. Sie sind abgesichert.
Fragen
Schreiben Sie uns, wir antworten in Ihrer Sprache.
info@spanishpropertytaxes.comIhr Heimattestament gilt in Spanien, aber um es hier zu nutzen, müssen Ihre Erben es apostillieren, übersetzen lassen und je nach Land Verfahren wie das britische Probate durchlaufen. Ein spanisches Testament für Ihr Vermögen hier erspart ihnen all das. Beide können nebeneinander bestehen, wenn jedes einen beschränkten Widerruf enthält.
Grundsätzlich richtet sich Ihre Erbfolge nach dem Recht des Landes, in dem Sie bei Ihrem Tod leben. Artikel 22 der EU-Erbrechtsverordnung erlaubt Ihnen, stattdessen das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit zu wählen. Damit schließen Sie den spanischen Pflichtteil aus und bestimmen die Aufteilung selbst. Sie betrifft Ihre gesamte Erbfolge, deshalb prüft ein Anwalt sie mit Ihnen.
Nein. Wir formulieren es so, dass es nur Ihr Vermögen in Spanien umfasst und zu Ihrem Heimattestament passt.
In Spanien sind gemeinschaftliche Testamente nicht zulässig: Jede Person errichtet ihr eigenes. Wir bereiten sie gemeinsam vor, und Sie unterschreiben am selben Tag beim selben Notar.
Nein. Das Testament wird auf Spanisch und Englisch verfasst, damit Sie wissen, was Sie unterschreiben. Sie benötigen Ihre NIE.
Ein zugelassener Partneranwalt verfasst es und berät Sie rechtlich, und der Notar, vor dem Sie unterschreiben, beurkundet es. SpanishPropertyTaxes koordiniert den Ablauf und ist Ihr Ansprechpartner in Ihrer Sprache.
Ja, jederzeit. In Spanien ist jede Änderung ein neues Testament, das das vorherige widerruft. Eine Überprüfung lohnt sich nach einer Heirat, einem Kind, einer Scheidung oder einem neuen Kauf.
Ihr Testament beginnen
Ein Partneranwalt schreibt Ihnen mit den nächsten Schritten. Unverbindlich.